Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LeadGroup GmbH ("MaklerBridge")
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der LeadGroup GmbH, handelnd unter der Marke "MaklerBridge" (nachfolgend "MaklerBridge" genannt), mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber" genannt).
(2) MaklerBridge schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann im Sinne des HGB zu handeln.
(3) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn MaklerBridge ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn MaklerBridge in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen mit der Leistungserbringung beginnt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 2 Leistungsgegenstand und Mitwirkungspflichten
(1) MaklerBridge erbringt Marketing-, Werbe- und Beratungsdienstleistungen zur digitalen Kundengewinnung mit Fokus auf die Immobilienbranche. Zu den betreuten Zielgruppen zählen insbesondere Immobilienmakler, Bauträger und Kapitalanlagevertriebe. Das Kerngeschäft besteht in der Generierung von Leads – also qualifizierten Anfragen potenzieller Kauf- oder Verkaufsinteressenten. Darüber hinaus bietet MaklerBridge ergänzende Leistungen im Bereich strategischer Marketingberatung und digitalem Consulting an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Angebot.
(2) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine konkrete Anzahl oder Qualität von Leads oder Anfragen ist – sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert – nicht geschuldet. Es wird kein Werkvertrag begründet.
(3) Etwaige Zielgrößen wie ROI, Konversionsraten oder Abschlussquoten stellen keine geschuldeten Leistungen dar, sondern dienen lediglich der Orientierung.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, kann MaklerBridge die Leistung bis zur vollständigen Mitwirkung aussetzen, ohne dass der Vergütungsanspruch entfällt.
(5) MaklerBridge ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung einzelner oder aller Leistungen zu beauftragen.
(6) Die Verantwortung für rechtliche Zulässigkeit einzelner Maßnahmen liegt beim Kunden. MaklerBridge übernimmt keine rechtliche Prüfung, insbesondere nicht im Bereich Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- oder Datenschutzrecht. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen.
(7) Der dauerhafte Betrieb, die Verfügbarkeit oder Sichtbarkeit einzelner Werbemaßnahmen auf Drittplattformen (z. B. Meta, Google, TikTok) liegt nicht im Verantwortungsbereich von MaklerBridge.
(8) MaklerBridge steht ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB in Bezug auf methodische Gestaltung, Abfolge und Auswahl der Mittel zur Zielerreichung zu.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Verträge zwischen MaklerBridge und dem Kunden können schriftlich, elektronisch oder fernmündlich (z. B. per Telefon, Videochat) geschlossen werden. Bei fernmündlicher Kommunikation kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Preise und Abwicklung
(1) Alle Preisangaben von MaklerBridge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist grundsätzlich mit Vertragsschluss bzw. Rechnungsstellung fällig, sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für künftige Forderungen.
(3) Bei Vereinbarung des SEPA-Lastschriftverfahrens ist der Kunde verpflichtet, ein entsprechendes schriftliches Mandat zu erteilen. MaklerBridge stellt dem Kunden hierzu folgendes Muster zur Verfügung:
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die LeadGroup GmbH (MaklerBridge), Georgstraße 48, 30159 Hannover, wiederkehrende Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen.
IBAN: __________________________
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der LeadGroup GmbH (MaklerBridge) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Name des Kontoinhabers: __________________________
Straße und Hausnummer: __________________________
PLZ / Ort: __________________________
Kreditinstitut / BIC: __________________________
Ort, Datum: __________________________
Unterschrift: __________________________
(4) MaklerBridge stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße, umsatzsteuerkonforme Rechnung. Die Rechnungsstellung kann auch durch beauftragte Zahlungsdienstleister erfolgen.
(5) Kann eine fällige Lastschrift nicht eingezogen werden, ist der offene Betrag binnen 3 Werktagen manuell zu überweisen. Der Kunde trägt die durch Rückbuchung entstehenden Kosten.
(6) Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
(7) MaklerBridge kann Forderungen auch durch den Zahlungsdienstleister Stripe einziehen lassen.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen sowie weitere individuelle Vereinbarungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelangebot. Dieses bildet zusammen mit diesen AGB die vertragliche Grundlage zwischen MaklerBridge und dem Kunden.
(2) Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Gleiches gilt für eine Kündigung vor dem vereinbarten Leistungsbeginn.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind entweder postalisch an die Geschäftsadresse von MaklerBridge oder per E-Mail an info@maklerbridge.de zu richten. Mündliche Kündigungen oder solche gegenüber einzelnen Mitarbeitern sind unwirksam.
§ 6 Zahlungsverzug und Folgen
(1) Die Verpflichtung zur Leistungserbringung durch MaklerBridge beginnt erst nach vollständigem oder vereinbartem (z. B. ratenweise) Zahlungseingang sowie rechtzeitiger, vollständiger Mitwirkung des Kunden.
(2) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann MaklerBridge die Leistungserbringung aussetzen, bis der Rückstand vollständig ausgeglichen ist.
(3) Bei wiederholtem Zahlungsverzug – insbesondere bei zweimaliger Nichterfüllung bei vereinbarter Ratenzahlung – ist MaklerBridge berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der bis zur nächsten ordentlichen Beendigung fällige Gesamtbetrag kann als Schadensersatz geltend gemacht werden.
§ 7 Erfüllung der Leistung
(1) MaklerBridge wird die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt erbringen. Die Beauftragung Dritter bleibt vorbehalten.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass MaklerBridge keinen Erfolg schuldet, sondern ausschließlich die Erbringung von Dienstleistungen.
(3) Leistungshindernisse aus der Sphäre des Kunden berühren den Vergütungsanspruch von MaklerBridge nicht.
§ 8 Verhalten und Zusammenarbeit
Der Kunde verpflichtet sich zu einem professionellen, respektvollen Umgang mit MaklerBridge, ihren Mitarbeitenden sowie Kooperationspartnern. Unsachliche öffentliche Äußerungen, insbesondere solche mit potenziell rufschädigender Wirkung, werden im Einzelfall rechtlich geprüft und können verfolgt werden.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien (z. B. Bilder, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen. Der Kunde stellt MaklerBridge insoweit von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts entstandenen Inhalten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Bei vereinbarter Ratenzahlung wird das Nutzungsrecht erst mit Zahlung der letzten Rate wirksam.
(3) Die Weitergabe oder Bearbeitung der Inhalte durch den Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung von MaklerBridge ist unzulässig.
(4) Die Weitergabe von Zugangsdaten oder Programminhalten an Dritte ist untersagt und kann rechtlich verfolgt werden.
(5) MaklerBridge ist berechtigt, das Logo, den Firmennamen sowie anonymisierte oder ausdrücklich freigegebene Informationen über das Projekt des Kunden zu Referenzzwecken (z. B. Testimonials, Präsentationen, Website) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 11 Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Unternehmer gemäß § 14 BGB besteht nicht. MaklerBridge räumt ein solches auch nicht vertraglich ein.
§ 12 Haftung
(1) MaklerBridge haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(2) Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung begrenzt.
(3) Keine Haftung besteht für technische Störungen oder Einschränkungen durch Drittplattformen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Übermittlung personenbezogener Daten. MaklerBridge haftet nur bei schuldhaftem Verstoß.
(2) Der Kunde stellt MaklerBridge von allen Ansprüchen Dritter wegen Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit durch den Kunden bereitgestellten Daten frei.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.
(3) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommende Ersatzregelung zu vereinbaren.
Stand: 19. März 2025